Am Wochenende ist es wieder passiert: Es ging um das Thema Ausweise und ich, weil ich ja so gerne klugscheiße, misch mich ein und sag “aber es gibt keine Ausweispflicht in Österreich!”
Alle schauen mich an, und ich komm mir meiner Haarfarbe entsprechend dumm vor, weil wiedermal alle auf mich eingeredet haben, dass ich im Unrecht bin.
Pfffh… ja dann erzähl ich eben die Geschichte warum ich es weiß, dass es so ist (langweilige Gesichter) und dass ich deswegen recherchiert habe, bzw es mir oft genug Leute gesagt haben.
Dann höre ich mir ihre Geschichten an, von Freunden die Strafe zahlen mussten, weil sie keinen Ausweis dabei hatten, blablabla….
Wenn man es mir nicht glaubt, dann zumindest Wikipedia? Iphone rausgeholt (sofern das noch möglich war, war ja schon ziemlich spät :P) und gegoogelt.
Zitat Wikipedia:
Staaten ohne eine Ausweispflicht sind beispielsweise Österreich und die Schweiz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
Geglaubt hat man mir dennoch nicht.. (glaub ich, es hat jedenfalls nicht so ausgesehen, ich glaub man wollte nur schnell das Themawechseln..)
Jedenfalls nerve ich hier weiter:
In Österreich gibt es keine Ausweispflicht! Wenn man sich ausweisen muss, reicht auch ein Identitätszeuge
Heißt nicht, dass man alle Pässe und Dokumente verbrennen sollte, wenn danach verlangt wird, muss man sich natürlich schon ausweisen können. Im Notfall muss man der Exekutive in die Polizeiinspektion zur Identitätsfeststellung folgen.
Aber bei sich mittragen muss man ihn nicht unbedingt (Mitführpflicht eines amtliches Lichtbildausweises). Lokal,- Geschäftbesitzer können aber selbst festlegen ob sie die Ausweise ihrer Gäste sehen wollen, das hat nichts damit zu tun!
Das hier ist vielleicht für die Deutschen Interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis da bei uns Personalausweise unüblich sind, aber in Deutschland Pflicht ist.
Und zu dem oben angeführten Punkt, dass jemand Strafe zahlen musste, weil der Ausweis nicht dabei war.. kann ich mir nicht erklären, weil es eben nicht strafbar ist, wenn man ihn nicht mitführt.
Und auch bitte nicht mit dem Führerschein verwechseln. Lenkt man ein Kraftfahrzeug ohne den Führerschein mitzuführen, muss man mit Strafe rechnen!
Österreicher die ins Ausland reisen sollten aufjedenfall einen Ausweis bei sich haben, dort gelten andere Regeln. Im Nicht-Schengen-Raum unbedingt den Reisepass, so spart man sich unnötige Probleme mit der Polizei.
Und auch wenn man sagt, dass es in der EU unnötig ist, da offene Grenzen sind, und somit man bei der Einreise keinen Reisepass mehr herzeigen muss, kann man trotzdem in eine Kontrolle geraten…
Ich hab auch gelesen, dass es in AT keine Pflicht ist, den abgelaufenen Pass verlängern zu lassen (ob das stimmt?)
Nachteile bringt das ganze (natürlich, wie solls denn anders sein?) auch: http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=458699 fand ich ziemlich witzig…
Trotzdem, würde ich einen Ausweis bei mir tragen.. auch wenns nur der Papierschülerausweis ist.
AMTLICHE AUSWEISE IN ÖSTERREICH(die Seite finde ich echt gut!)
Haha, das mit dem Schwarzfahren in den Buslinien ist ja echt der Knaller. Aber man kennt die lieben Fahrbetriebe ja. Wie auch die Citrone schreibt: Hauptsache Sie kommen an ihr Geld.
Aber, dass das Mitführen eines Ausweises keine Pflicht ist, war mir neu. Hatte eine ähnliche Diskussion mit meinen Freunden und ich war auch der festen Überzeugung, dass es Pflicht wäre. Da habe ich mich wohl mal wieder zu weit aus dem Fenster gelehnt ;-)
Viele Grüße
Franzi
Es gibt keine Ausweispflicht in österreich und das wissen die wenigsten.
Ich würde niemanden raten seinen Ausweis dabei zuhaben. Vergesst niemals:
Falls ihr unverdächtig in eine Polizeisituation geratet so gilt:
“Alles was sie sagen kann oder wird gegen sie verwendet werden”. Entlastentes würde
jedoch meistens nicht verwendet werden , sondern nur Belastentes. Solange die Polizei keinen Beweis für ihren Verdacht hat, dürften sie euch höchstens 48 Std festhalten ohne die Daten aufzunehmen und ihr könnt ohne Daten herzugeben wieder nachhause maschieren. Vorsicht wäre geboten hätten sie eure/deine Daten da sie hier ohne Beweismittel mutmaßen würden ihr/du hätte(s)t euch/dich zu einer gewissen Zeit an einem gewissen Ort aufgehalten. So würdest du von einem Schuldlosen zum Verdächtigen gemacht. Also vorsicht und nicht alles glauben dem ” Freund und Staatshelfer”!
eine bekannte von mir (österreicherin, mit abgelaufenen pass)wurde in österreich dafür bestraft weil sie aus tschechien einreiste ohne gültiges reisedokument!!seit wann kann die österreichische polizei tschechische gesetzte exekutieren? in österreich gilt ein abgelaufener reissepass,5 jahre als ausweis!
ein ausweis wird NUR benötigt wenn ihr gegen das gesetz verstoßt!
Danke für diesen Kommentar. Mir ist nämlich gestern passiert, dass ich im Auto sass, das Radio aufdrehte, um die Nachrichten zu hören. Liebevoll hat der Polizist mich darauf hingewiesen, dass ich das Auto in Betrieb gesetzt hätte.
Nachdem er sah, dass ich aus einem Restaurant kam, hat er mich zum ” Blasen ” aufgefordert, was ich natürlich machte. Das Ergebnis war 0,1 Promille, also deutlich unter 0,5 wie in Österreich erlaubt. Danach hat er meinen Ausweis sehen wollen, den ich leider nicht mit hatte, weil ich meine Brieftasche inkl aller Papiere und Kreditkarten im Auto meines Rechtsanwaltes liegen liess.
Darauf hin hat sich auch meine Frau freiwillig dem Alkotest unterzogen. Sie hatte 0,04 %o. Also durfte sie fahren, da sie ja einen Führerschein hatte.
Meine Frau war als sogenannte Identitätszeuge mit dabei.
Diese Angelegenheit hat mich sehr beschäftigt, durch Ihren Kommentar bin ich natürlich etwas entspannter.
Danke für die Geschichte
Hallo ich antworte hier nicht weil ich mich ausekenne, sondern weil ich eine interessante antwort auf diese frage gelesen habe, welche mir sehr klug vorkam.
Hier ist sie. Also es gibt bzw. gibt nicht bzw. gibt … eine ausweispflicht in österreich
———————
Prinzipiell besteht keine Ausweispflicht, es gibt jedoch soviele Ausnahmen, dass quasi eine besteht.
Wenn jemand ungebührlich, störenden Lärm erregt (zum Beispiel in einer Wohnung) muss dessen Identität festgestellt werden. (Da er ja in weiterer Folge angezeigt wird). Wenn er den einschreitenden Beamten nicht bekannt ist, sich nicht ausweisen will und seine Identität auch sonst nicht festgestellt werden kann (etwa durch einen Idenitätszeugen, der wiederum einen Ausweis braucht) kann er sogar gem. § 35 Abs. 3 VstG vorläufig festgenommen werden.
Zur Ausweisleistung ist verpflichtet: Wer sich einer Verwaltungsübertretung schuldig macht gem. VSTG (Verwaltungsstrafgesetz) Wer sich einer strafbaren Handlung verdächtig macht gem. StPO (Strafprozessordnung) Wer ein Fahrzeug lenkt gem. StVO (Straßenverkehrsordnung) Wer einen Betrieb, etwa ein Lokal, betreibt oder dort arbeitet gem. GewO (Gewerbeordnung) Jeder der eine Schusswaffe führt gem. WaffG (Waffengesetz) Wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, also Fremde gem. FPG (Fremdenpolizeigesetz).
Im Zweifelsfall (also z.B.: Österreicher mit Migrationshintergrund) ist die Identität ebenfalls nachzuweisen, da die Staatsbürgerschaft nicht rein aufgrund des Erscheinungsbildes erkannt werden kann.
Das einzige was die Polizei also nicht darf, ist irgendjemanden willkürlich anhalten und ohne Grund nach einen Ausweis fragen und sogar dort gibt es Ausnahmen, nämlich dann, wenn er sich an einer Örtlichkeit aufhält an der vermehrt strafbare Handlungen vorkommen (also etwa Drogenkonsum/handel im Bereich des Karlsplatzes).
Weiters kann jeder Mensch kontrolliert werden, der sich an einer Örtlichkeit aufhält, an der sich eine strafbare Handlung ereignet hat und der damit im Zusammenhang stehen könnte (in engem zeitlichem Zusammenhang – also z. B.: Streifung nach einem Raub).
Ein österreichischer Staatsbürger, der keinen Ausweis führt, macht sich folglich nicht strafbar. Im Anlassfall muss er seine Identität jedoch nachweisen können.
Einen Ausweis mitzuführen erspart einem also im Endeffekt viel Mühe.
Detail am Rande: Wenn die Polizisiten darüber informiert werden, dass im Bereich einer U-Bahn-Station Schwarzafrikaner mit Drogen handeln, dürfen diese nicht nur Schwarzafrkaner kontrollieren, dass wäre “Ethnic – Profiling” und würde eine Vorverurteilung der Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe darstellen.
Politisch korrekt müssten Polizisten, die erfahren, dass Schwarzafrikaner dort dealen, also sowohl Schwarzafrikaner, als auch weiße Frauen, Männer und sonstige Personen kontrollieren.
Verdrehte Welt oder?!
LG EKOCOP
Wir produzieren echte und fke Pässe, Führerscheine, Personalausweise, Geburt
Zertifikate, Diplome, Visa, SSN, Zertifikate, Kreditkarten, US grün
Karten, Universitätsabschlüsse und andere Dokumente für eine Reihe von Ländern.
Besuch = https://blocinkdocumentation.wordpress.com/